Bauantrag
Das Errichten der zur kleingärtnerischen Nutzung dienenden Baulichkeit (insbesondere Lauben) und Anlagen (wie z.B. Gewächshäuser, Hochbeete) richtet sich nach dem Bundeskleingartengesetz.
Die Zustimmung des Vorstandes (Verpächters) ist
einzuholen vor Baubeginn. Die Bestimmungen im Pachtvertrag in Verbindung mit der Kleingartenordnung des Verpächters sind zu beachten.
Der Bauantrag muss schriftlich beim Vorstand eingereicht werden und bedarf folgender Inhalte:
- Wer möchte bauen?
- Was soll gebaut werden?
- Wann und wie lange soll gebaut werden?
- Wo soll gebaut werden? Grober Grundriss aus dem Grenzabstände und Größe des Bauwerkes hervor gehen.
Rahmenkleingartenordung
Die Rahmenkleingartenordung kann auf der Seite www.lsk-kleingarten.de eingesehen werden.
Bundeskleingartengesetz
Das Bundeskleingartengesetz kann auf der Seite www.lsk-kleingarten.de eingesehen werden.
